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Von den betrieblichen Schuldzinsen in Höhe von 8.000 EUR sind nur 2.500 EUR der Prüfung nach § 4 Abs. 4a EStG zu unterziehen. Daraus ergeben sich 2.100 EUR nicht abziehbare Schuldzinsen.

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Von den betrieblichen Schuldzinsen in Höhe von 8.000 EUR sind nur 2.500 EUR der Prüfung nach § 4 Abs. 4a EStG zu unterziehen. Daraus ergeben sich 2.100 EUR nicht abziehbare Schuldzinsen.

21132113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag) - GuV
21102110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten - GuV



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Kommentare und Fragen

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Explication :
H = Haben (Credit)
S = Soll (Debit)