Von den betrieblichen Schuldzinsen in Höhe von 8.000 EUR sind nur 2.500 EUR der Prüfung nach § 4 Abs. 4a EStG zu unterziehen. Daraus ergeben sich 2.100 EUR nicht abziehbare Schuldzinsen.
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Von den betrieblichen Schuldzinsen in Höhe von 8.000 EUR sind nur 2.500 EUR der Prüfung nach § 4 Abs. 4a EStG zu unterziehen. Daraus ergeben sich 2.100 EUR nicht abziehbare Schuldzinsen. |
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21132113 | Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag) - GuV | ||
21102110 | Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten - GuV |
Kommentare und Fragen
Seitenausdruck: https://www.buchhaltungkonten.de/detail-zu-buchhaltungsbeispeilen.php?u=2113|2110&t=Von-den-betrieblichen-Schuldzinsen-in-Hohe-von-8-000-EUR-sind-nu&i=434
Explication :
H = Haben (Credit)
S = Soll (Debit)
H = Haben (Credit)
S = Soll (Debit)